Bei Kündigung, Anwalt einschalten
Wann zum Anwalt gehen, nach einer Kündigung?
Vorzugsweise sofort! Immer wenn Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten haben, befinden sie sich meist in einer äußerst angespannten Situation, weil sie nicht wissen, wo ihnen der Kopf steht. Aber gerade in dieser Zeit ist es wichtig, gute Entscheidungen ohne Verzug zu treffen und schon deshalb ist es geboten sofort einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren.
Zu viele Gekündigte scheuen sich einen Rechtsanwalt um Hilfe zu ersuchen, weil sie hohe Honorare befürchten, obschon es dazu keinen Grund gibt, denn jeder seriöse Anwalt wird Sie zunächst anhören. Nachdem Sie Ihre Lage beschrieben haben, erhalten Sie eine kostenlose Ersteinschätzung, welche es Ihnen ermöglicht, Ihre rechtlichen Aussichten selber zu beurteilen.
Auf was es nach einer Kündigung ankommt
Entscheidend ist, sich nicht vom Arbeitgeber drängen zu lassen, schließlich gibt es weder Pflicht, noch Notwendigkeit etwas zu unterschreiben. Im Grunde läuft der Arbeitgeber Gefahr, durch sein Vorgehen selber für die Wirkungslosigkeit der Kündigung zu sorgen, sei es durch mangelhafte Kündigungsgründe oder Formfehler.
Sprechen Sie im Falle einer Kündigung möglichst sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, weil mit dem Erhalt der Kündigung Fristen zu laufen beginnen. Wer diese außer Acht lässt, verspielt rechtliche Möglichkeiten und riskiert den finanzielle Ansprüche.
Wenn der Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis gekündigt hat, muss eine Dreiwochenfrist beachtet werden, dabei handelt es sich um eine sogenannte materielle Präklusion. Das bedeutet für den Entlassenen, wenn er nicht binnen drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage antwortet, gilt die Kündigung, unabhängig von ihrer Wirksamkeit, als hingenommen.
Aber Achtung, es gibt auch viel kürzere Fristen, welche nach der Kündigung zu laufen beginnen, zum Beispiel muss eine Kündigung, die von einer nicht berechtigten Person unterzeichnet wurde, innerhalb von drei Tagen zurückgewiesen werden. Darum ist es ratsam nach dem Erhalt einer Kündigung, sofort einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht einzubeziehen, um eine kostenlose Ersteinschätzung zu bekommen.
Wir von der Potsdamer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0331 23182265
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