Die Kosten eines Anwalts für Arbeitsrecht

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Die Honorierung anwaltlicher Leistungen erfolgt in Deutschland zwingend entsprechend des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes, dabei bildet im Arbeitsrecht der Gegenstandswert oder, innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens, der Streitwert, die Berechnungsgrundlage. Will der Klient des Rechtsanwalts mit einem Verfahren beispielsweise 8000 Euro einklagen, beträgt der Gegenstandswert oder Streitwert auch 8000 Euro. Je nachdem was für eine Tätigkeit vereinbart wurde, kann der Anwalt dafür vorgesehene RVG-Gebührensätze zugrunde legen.

Umständlicher ist die Berechnung dieses Wertes, wenn es in diesem Verfahren nicht um Geld geht, sondern die Sache einen anderen Gegenstand hat, darum sieht die Rechtsprechung für diese Fälle andere Berechnungsregeln vor. Angenommen es geht um die Berechtigung einer Abmahnung, die Durchsetzung einer Zeugniserteilung oder -änderung, beträgt der Streitwert ein Monatsgehalt, dagegen sind es bei einem Rechtsstreit um die Wirkung einer Abmahnung oder Kündigung drei Monatsgehälter.


Was kosten nun Anwalt für Arbeitsrecht und Gerichtsprozess?

Es kommt grundsätzlich immer darauf an, welche Aufgaben aus dem Auftrag des Mandanten hervorgehen. Bei einer Zahlungsklage mit einem Streitwert von 4.000,00 Euro beträgt die Verfahrensgebühr 1,3x 278,00 Euro, abzüglich der Anrechnung von 50 Prozent also 180,70 Euro, dazu kommt die Terminsgebühr mit 1,2x 278,00 Euro, also 333,60 Euro. Unter Hinzurechnung der üblichen Post- und Telefonkosten von 20 Euro und der Mehrwertsteuer ergibt sich daraus die Summe eigener Anwaltskosten von 635,82 Euro.

Dieser Betrag ergibt sich nur, wenn das Verfahren mit einem Urteil beendet wurde, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung ohne Urteil, muss eine Einigungsgebühr von 1,0x 278,00 Euro hinzugerechnet werden und es resultiert daraus ein Gesamtbetrag von 966,64 Euro. Aber auch bei einem Verfahrensende mit Urteil summieren sich die Kosten bei einer Niederlage um die Anwaltskosten des Gegners und die Gerichtskosten bei dieser Beispielrechnung auf 1.906,67 Euro, beziehungsweise bei einer Einigung auf 2.288,31 Euro.

Umso höher der Streitwert, desto höher ist die Gebühr und weil mit Höhe des Streitwerts auch die Verantwortung sowie das damit verknüpfte Haftungsrisikos ansteigt, erhöhen sich auch die Gebühren, doch degressiv und nicht linear.

Es ist offensichtlich, ein Gerichtsverfahren kann tatsächlich teuer werden, dabei sind hier die möglicherweise zusätzlich anfallenden Kosten für Sachverständige und Zeugen unberücksichtigt geblieben. Durch unsere Anwälte in Potsdam werden Sie im Vorfeld gründlich über die möglichen Kosten aufgeklärt und beraten.

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