Die ordentliche Kündigung

Wie wird ein Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt?

Meist kann das unbefristete Arbeitsverhältnis allein unter Einhaltung der Kündigungsfrist und der gesetzlichen Formanforderungen sowie unter Beachtung des Kündigungsschutzgesetzes beendet werden. Diese Regelungen gelten für den kündigenden Arbeitgeber ebenso, wie für die Arbeitnehmer, die ein bestehendes Arbeitsverhältnis nicht länger fortsetzen möchten. Die ordentliche Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung zum Beenden eines bestehenden Arbeitsvertrags.

Kündigungsfristen werden mittels arbeits- oder tarifvertraglicher Vereinbarungen getroffen, aber falls solche fehlen, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Betriebe mit mehr als zehn Arbeitnehmern gilt das Kündigungsschutzgesetz für alle, die dort mehr als sechs Monate gearbeitet haben und sorgt dafür, dass Arbeitgeber gute Gründe für die ordentliche Kündigung vortragen müssen.


Personenbedingte, betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung

Bei einer personenbezogenen Kündigung geht es um die Person des Arbeitnehmers, weil er seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag nicht mehr erbringen kann, obwohl er es möchte. Sowas kann etwa wegen eines medizinischen Sachverhalts oder eine Änderung des Status bedingt sein.

Wenn der Arbeitsplatz eines Arbeitnehmers im Betrieb wegfällt und es für diesen dort keine andere Möglichkeit der Beschäftigung gibt, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Frage. In einem solchen Fall möchte der Arbeitgeber ihn zwar gerne weiter beschäftigen, kann es jedoch nicht.

Die verhaltensbedingte Kündigung findet dann statt, wenn ein Arbeitnehmer den Betriebsfrieden erheblich stört oder ein Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist. Das ist meistens der Fall, wenn ein Beschäftigter etwas gestohlen oder Kollegen und Vorgesetzte tätlich angegriffen hat.

Alle diese Kündigungsarten müssen exakt begründet werden und je schlechter die Begründung ist, desto geringer ist deren Wirkungsgrad. Auf diesen Wirkungsgrad kommt es an, sobald sich ein Betroffener mit einer Kündigungsschutzklage, zum Beispiel auf dem Arbeitsgericht Potsdam wehrt, denn ist diese Klage erfolgreich, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer weiterbeschäftigen. Von dieser Konsequenz versucht er sich verständlicherweise durch die Zahlung einer angemessen hohen Abfindung zu befreien.

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