Das Arbeitsrecht


Individuelles und kollektives Arbeitsrecht

Das individuelle Arbeitsrecht dekretiert die Verhältnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, besonders den zwischen ihnen geschlossenen Arbeitsvertrag und, wenn nötig, den Tarifvertrag, die Betriebsvereinbarung sowie die gesetzlichen Vorschriften. 

Das kollektive Arbeitsrecht steuert Rechte und Pflichten von Koalitionen, im Sinne des Arbeitsrechts, in Betrieben, weshalb es auch als Koalitionsrecht bezeichnet wird. Koalitionen sind auf der einen Seite die Arbeitgeber oder die Arbeitgeberverbände und auf der anderen Seite Arbeitnehmerorgane, wie Betriebsräte und Gewerkschaften. Kollektives Arbeitsrecht beschäftigt sich mit Rahmenbedingungen für das Streik- und Aussperrungsrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifrecht. 

Themen des Arbeitsrechts

Deutsches Arbeitsrecht ist extrem komplex aufgebaut, weil es trotz vieler Anstrengungen, nicht gelungen ist ein Arbeitsgesetzbuch zu schaffen. Dadurch müssen sich Arbeitsrechtler an mehr als 50 Rechtsquellen abarbeiten. 

Jene Rechtsquellen spiegeln sich innerhalb einer Normenpyramide, die mit dem über allem thronenden EU-Recht und seinen Richtlinien beginnt und über das deutsche Grundgesetz, bundesweite und länderspezifische Einzelgesetze und Bestimmungen, das Tarifvertragsrecht, Betriebsvereinbarungen, Einzelarbeitsverträgen bis hin zum Weisungsrecht der Arbeitgeber als tiefste Ebene reicht. 

Überdies müssen mit Arbeitsrecht befasste Rechtsanwälte das sogenannte Richterrecht einbeziehen, welches sich aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ergibt und von nachgeordneten Gerichten, wie dem Arbeitsgericht Potsdam übernommen werden kann. 

Aber wann ist es notwendig einen aufs Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren? Bestimmt dann, wenn es um Wichtiges geht, wie beispielsweise Geld, berufliche Aussichten, die Karriere oder einfach nur den guten Ruf. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht sind hinsichtlich der rechtlichen Lage permanent auf dem gültigen Stand und wissen, ob für einen betroffenen Arbeitnehmer das Günstigkeitsprinzip anwendbar ist. Das ist bedeutsam, wenn beispielsweise die Bestimmungen im Arbeitsvertrag von denen des Tarifvertrages zu Ungunsten des Arbeitnehmers abweichen. 

Wir von der Potsdamer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0331-23182265


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