Der Arbeitsvertrag

Die Vertragspartner des Arbeitsvertrages

Ein Arbeitgeber ist eine Partei im Arbeitsvertrag, welche einen Arbeitnehmer gegen ein Arbeitsentgelt beschäftigt, wobei es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann. Die Arbeitgeber sind üblicherweise Selbständige, Unternehmer oder eine Personengesellschaft, grundsätzlich ist auch eine Privatperson, die stundenweise eine Haushaltshilfe beschäftigt, Arbeitgeber. 

Die zweite Arbeitsvertragspartei ist der Arbeitnehmer, weil ohne, Arbeitnehmer gäbe es die Arbeitgeber genauso nicht. Indessen handelt es sich bei Arbeitnehmern immer um natürliche Personen, welche Ihre Leistungen weisungsgebunden gegen ein Arbeitsentgelt bereitstellen und eine Arbeitstätigkeit wahrnehmen. Sowie ein Arbeitnehmer ein Arbeitsangebot annimmt, kommt mit dem Arbeitgeber ein Arbeitsvertrag zustande, dessen Weisungsrecht betrifft die Inhalte, den Erbringungsort und die Arbeitszeit der Arbeit. 


Form und Inhalt eines Arbeitsvertrages

Zunächst gelten für Arbeitsverträge keine Formvorschriften, das heißt, sie können mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Indes sind Arbeitgeber bei einem mündlichen Vertragsabschluss verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine unterzeichnete Niederschrift über den Vertragsbeginn und die wesentlichen Inhalte des Arbeitsvertrages spätestens einen Monat nach Aufnahme der Tätigkeit auszuhändigen. 

Abgesehen von den Angaben zu den Vertragsparteien gehören Beginn, Dauer und unter Umständen das Ende des Arbeitsvertrages hinein, daneben kommen Angaben zu Arbeitsleistung, Vergütung und Nebenpflichten hinzu – der Arbeitsvertrag endet mit den Schlussbestimmungen. 

Die Darlegungen zur Arbeitsleistung lassen sich in die Art der Tätigkeit, die Arbeitszeit und eventuelle Überstunden oder andere Mehrarbeit, Versetzungsmöglichkeiten sowie Angaben zum Erholungsurlaub, Feiertagen und Freistellungen unterteilen. Zusätzlich sollten Nebenpflichten, wie Arbeitsschutz, Sorgfaltspflicht, Pünktlichkeit, Verschwiegenheit und Krankmeldung, aufgeführt sein. 

Zur Vergütung gehört neben dem Lohn und Gehalt, wie sich das Arbeitsentgelt aufbaut, ob es sich um Zeit-, Akkordlohn oder ein Festgehalt handelt. Nicht fehlen sollten die Angaben zu Zulagen, vermögenswirksamen Leistungen, Aufwendungsersatz und Gratifikationen. 

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