Anwälte für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt, Fachanwalt, Anwalt – Was sind die Unterschiede? 

Insofern Rechtssachen zu erledigen sind, kommen Anwälte ins Spiel. Das kann ein Patentanwalt sein, falls es um den gewerblichen Rechtsschutz geht, ein Staatsanwalt, falls es darum geht, den Rechtsgeber, also den Staat, zu vertreten oder auch ein Rechtsanwalt, für die Vertretung von natürlichen und juristischen Personen. Zudem gibt es noch die Syndikusrechtsanwälte, welche sich um die juristischen Sachen von Verbänden und Unternehmen kümmern.

Nur wenn ein Anwalt spezielle Kenntnisse und Erfahrungen in einem Rechtsgebiet erworben hat, darf er die Bezeichnung Fachanwalt führen. Ein Erwerb der Fachanwaltschaft ist in Deutschland seit 2019 in 24 Rechtsgebieten möglich. Aus der Fachanwaltsordnung ergibt sich, wie aus einem Anwalt ein Fachanwalt, zum Beispiel für Arbeitsrecht, wird. Nicht ganz 28 Prozent der Rechtsanwälte sind auch Fachanwälte, etwas über ein Fünftel von denen sind Fachanwälte für Arbeitsrecht.


Der Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht muss besonderes Wissen im Individualarbeitsrecht, dem Verfahrensrecht sowie dem kollektiven Arbeitsrecht belegen. Zum kollektiven Arbeitsrecht gehören in diesem Kontext das Arbeitskampf- und Mitbestimmungsrecht, das Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht sowie das Tarifvertragsrecht.

Vorrang hat dennoch das Individualarbeitsrecht, weil dort besondere Kenntnisse hinsichtlich des Abschlusses von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen, den Grundzügen der betrieblichen Altersversorgung sowie des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts dem Schutz besonderer Personengruppen, wie Jugendlichen, Schwerbehinderten, Müttern und Schwangeren, und des Inhalts und der Beendigung von Arbeits- und Berufsausbildungsverhältnissen, erwartet werden.

Um den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erringen, muss der Bewerber mindestens 100 selbst bearbeitete Fälle nachweisen, von denen müssen 50 Prozent gerichts- oder rechtsförmliche Verfahren und mindestens fünf dem kollektiven Arbeitsrecht zuordenbar sein.

Bevor es einem Juristen erlaubt ist, den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht zu erwerben, muss er sich zunächst zum Rechtsanwalt, also einem Volljuristen, mit Befähigung zum Richteramt, ausbilden lassen.

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