Anwaltskosten nach einer Kündigung
Kostenlose Soforthilfe mit Ersteinschätzung
Bevor für eine Beratung oder Vertretung durch einen Rechtsanwalt Kosten entstehen, empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose Ersteinschätzung, im Rahmen unserer Soforthilfe. Dafür genügt ein Anruf unserer Nummer 0331-23182265. Da erreichen Sie einen aufs Arbeitsrecht fokussierten Rechtsanwalt, diesem können Sie Ihr Problem darlegen und erhalten anschließend eine Bewertung Ihrer arbeitsrechtlichen Aussichten.
Diese Einschätzung sowie die hiermit verbundenen Aussichten ermöglichen Ihnen, selber einzuschätzen, in welchem Maß sich in dieser Angelegenheit eine weitere rechtliche Beratung und juristische Vertretung empfiehlt. Daher können Sie in Ruhe entscheiden, denn erst die eventuell folgende Beratung oder Vertretung ist mit Kosten verbunden.
Kosten eines Anwalts laut Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) resultieren die Kosten für die Beratung beim Anwalt. In unserer Potsdamer Kanzlei kostet ein Beratungsgespräch (inkl. MwSt.) 226,10 Euro. In dem Gespräch wird auch geprüft, inwiefern für Sie eine anwaltliche Vertretung durch uns Erfolg verspricht. Übrigens, das Beratungsgespräch ist für die Mitglieder der ArbeitnehmerHilfe ORT kostenlos. Hier können Sie unserem Verein beitreten.
Juristische Vertretung nach einer Kündigung heißt in den meisten Fällen, eine Kündigungsschutzklage auf dem Arbeitsgericht Potsdam zu führen. Ebenso wie die dafür anfallenden Anwaltskosten, leiten sich auch die Gerichtskosten aus dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Der letztlich bestimmende Kostenfaktor ist der Streitwert, welcher bei Kündigungsschutzklagen drei Bruttogehälter beträgt.
Beträgt das Bruttogehalt von drei Monaten zusammengerechnet 3.250,00 Euro müssen Sie mit Rechtsanwaltskosten von 850,85 Euro rechnen, sofern das Kündigungsschutzverfahren mit einem Urteil beendet wird, doch kommt es stattdessen zu einer Einigung, stellt der Anwalt weitere 330,82 Euro, Einigungsgebühr in Rechnung.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich bei einer Niederlage vor dem Arbeitsgericht die Kosten um die Gerichts- und Anwaltskosten des Prozessgegners erhöhen, so betragen diese bei 3.250,00 Euro Streitwert, 1.701,70 Euro nach einem Urteil und 2.363,34 Euro nach einer Einigung.
Wir von der Potsdamer Kanzlei Kronbichler sind seit über 40 Jahren erfolgreich im Arbeitsrecht tätig und vertreten gerichtlich und außergerichtlich ausschließlich Arbeitnehmer. Hier erhalten Sie einen Beratungstermin: 0331 23182265
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