Die Kündigung des Arbeitsvertrags

Kündigung – was ist das?

Im Arbeitsrecht ist die Kündigung eine einseitige sowie empfangsbedürftige Willenserklärung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers, um ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden. Ob eine Kündigung rechtsgültig ist, hängt absolut von ihrer Wirksamkeit ab, welche jedoch an viele Bedingungen geknüpft ist, infolgedessen müssen wichtige formelle Vorschriften eingehalten und zwingende Voraussetzungen erfüllt werden.

Es gibt viele Optionen die Kündigungen zur besseren Übersicht zu unterteilen. Es lässt sich zwischen den verschiedenen Kündigungsarten, wie betriebsbedingte, verhaltensbedingte, personenbedingte und krankheitsbedingte Kündigung, zwischen einer ordentlichen und außerordentlichen Kündigung und zwischen einer Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer und der Fremdkündigung durch den Arbeitgeber unterscheiden. Überdies lässt sich zwischen Druck-, Änderungs- und Verdachtskündigungen unterscheiden.


Was ist bei einer Kündigung zu beachten?

Die wichtigste Bestimmung für die Wirksamkeit einer Kündigung ist die Schriftform, denn fehlt diese, ist die Kündigung ohne Frage ungültig. Doch es gibt Ausnahmen, wenn ein Arbeitnehmer zum Beispiel telefonisch kündigt und in der Folge einfach nicht mehr zur Arbeit erscheint, kann er durchaus die Wirksamkeit der Kündigung veranlassen.

Ebenfalls erhebliche Aspekte einer Kündigung sind die Kündigungsfrist und der Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz sichert sehr viele von Beschäftigten vor einer ordentlichen Kündigung, da laut dessen lediglich bestimmte Kündigungsgründe zulässig sind. Leider greift dieses Gesetz lediglich in Betrieben mit über zehn Beschäftigten und gilt nur für mehr als sechs Monate beschäftigte Arbeitnehmer.

Für ausgewählte Personengruppen gibt es noch darüber hinausreichend ein besonderer Kündigungsschutz – so ist bei der Kündigung eines Schwerbehinderten die Zustimmung des Integrationsamtes erforderlich. Gar nicht dürfen Schwangere, Mitglieder des Jugend- und Betriebsrates sowie Mütter und Väter während der Elternzeit gekündigt werden.

Sobald Ihnen eine Kündigung zugestellt wurde, beginnt eine Frist zu laufen, innerhalb derer Sie eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht Potsdam einlegen können, aber wird diese sogenannte Dreiwochenfrist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

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