
Mobbing
Mobbing am Arbeitsplatz
Was ist Mobbing?

Das stetige und systematische Diskriminieren, Herabsetzen und Ausgrenzen von Menschen über einen längeren Zeitabschnitt bezeichnet man als Mobbing, jedoch handelt es sich dabei um keinen Rechtsbegriff. Mit dem Begriff Mobbing werden ganz unterschiedliche Handlungen zusammengefasst, die aber nur zum Teil strafbewehrt sind. Mobbing ist ein kompliziertes Phänomen, das allein in Deutschland geschätzt anderthalb Millionen Menschen am Arbeitsplatz betrifft.
Mobbing am Arbeitsplatz ist oftmals durch ungenügende Arbeitsorganisation determiniert, denn die Mitarbeiter eines Betriebes bilden eine Art Zwangsgemeinschaft, welche unter entsprechenden Verhältnissen Rivalitäten und Hass verstärkt. Schaffen es die Führungskräfte des Unternehmens nicht, das Betriebsklima zu verändern, entsteht ein perfekter Nährboden für Mobbing und dann suchen Mitarbeiter mit wenig Selbstwertgefühl in dieser Situation nach Opfern, um das ihre zu stärken.
Auf Mobbing richtig reagieren

Mobbing ist ein unerwünschtes Geschehen mit zahllosen möglichen Beteiligten, dass es zu verstehen gilt. So mancher Mitarbeiter schaut einfach nicht hin, weil er befürchtet eventuell selbst zum Opfer zu werden, derweil andere vergnügt zugucken und hinzu kommen die Mittäter welche den Täter bei dessen Mobbinghandlungen beispringen.
Hat ein Kollege das Gefühl gemobbt zu werden, kann er sich durchaus wehren, indem er zuerst unmittelbare Vorgesetzte oder den Betriebsrat einschaltet. Wenn das nicht greift, muss das Mobbing für weitergehende Ansprüche nachgewiesen werden, wofür sich das Anlegen eines Mobbing-Tagebuchs empfiehlt.
In dem Tagebuch soll der Betroffene die Mobbinghandlungen über einige Wochen lückenlos sammeln, das bedeutet, exakt aufschreiben, was, wann, durch wen geschah, was dadurch ausgelöst wurde und welche Zeugen es dafür gibt. Verallgemeinerungen, Beschimpfungen, bloße Vermutungen und eigene Wertungen gehören unterdessen nicht hinein.
Gehören zu den Mobbinghandlungen Tätlichkeiten sexuelle Nötigung, Beleidigungen oder auch üble Nachrede, kann eine Strafanzeige erstattet werden. Bei allen Mobbinghandlungen ist der Arbeitgeber ausnahmslos in der Pflicht, denn er muss das Mobbing unterbinden, auch indem er die Täter abmahnt, versetzt oder kündigt.
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